Wenn Verben wie ein Substantiv gebraucht werden, muss man sie groß schreiben.
Zu den Formen, welche substantiviert werden können, gehören der Infinitiv (essen), das Partizip I (essend) und das Partizip II (gegessen).
Oft geben
- ein bestimmter Artikel (der, die, das)
- Präpositionen (beim usw.)
- Adjektive ( das langsame Gehen) oder
- Pronomen (mein, dein, sein usw.)
einen Hinweis auf eine Substantivierung.
Des Weiteren müssen auch ehemalige Verben großgeschrieben werden, die durch Endungen wie –heit, -keit, -ung, -schaft usw. zu Substantiven geworden sind.
Zusätzlich ist bei den Partizipien zu beachten, ob nur das Substantiv näher bestimmt wird (die malende Schülerin, dann wird das Verb kleingeschrieben) oder ob das Partizip an der Stelle des eigentlichen Substantivs steht (die Malende), dann muss das Verb großgeschrieben werden.
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